Chianti Colli Aretini
Colli Aretini: Leichtfüßige und elegante Weine
Östlich der Kernzone Chianti Classico nahe dem antiken Arezzo liegt an den Abhängen des Valdarno das Anbaugebiet Colli Aretini. Die Zone, welche die Chianti-Berge umrahmt, wurde bereits im Jahr 1716 vom Großherzog der Toskana, Cosimo III., zur Region von besonderem Wert für Weinbau und Olivenkultur erklärt. Berühmte Personen wie der Maler, Bildhauer, Architekt und Dichter Michelangelo sowie der Maler und Geschichtsschreiber Francesco Petrarca waren hier zu Hause. Die Landschaft um Arezzo gilt als ursprünglich und unverfälscht. Viele Naturschutzgebiete geben seltenen Tieren wie Wölfen und Adlern eine Heimat. Auf den Hügeln um die Stadt wächst – vom fast kontinentalen Klima des toskanischen Inlands geprägt – der Chianti Colli Aretini DOCG.
Das Untergebiet umfasst 18 Gemeinden und ist nochmals in Subzonen gegliedert, die sich von der Bodenqualität stark voneinander unterscheiden. Als Rebfläche sind 649 Hektar ins Register eingetragen. Der Ertrag der Weinberge liegt jährlich bei etwa 35.000 Hektolitern. In der Colli Aretini DOCG werden beachtliche, frische, wohlduftende Chianti von guter Qualität erzeugt. Die Weine gelten als leichtfüßig und elegant, aber auch als charaktervoll. Es handelt sich in der Regel um eher junge, lebendige und unkomplizierte Rotweine ohne besonderes Alterungspotenzial.
Produktionsregeln Chianti Colli Aretini
Colli Aretini: Früh handelbare unkomplizierte Weine
Ein aus dem Anbaugebiet Colli Aretini DOCG stammender Wein besitzt wenigstens einen Alkoholgehalt von elf Volumenprozent und enthält einen Trockenextrakt von mindestens 21 Gramm pro Liter. Er muss einen Mindestsäuregehalt von 4,5 Gramm pro Liter aufweisen, der Höchstgehalt von vier Gramm Reduktionszucker pro Liter darf nicht überschritten werden. Ab März des auf die Ernte folgenden Jahres kommt der als frisch, lebendig und unkompliziert geltende Wein in den Handel.
Höchstens 8.000 Kilogramm (80 Doppelzentner) pro Hektar und drei Kilogramm pro Hektar und Stock dürfen in dem als ursprünglich und unverfälscht geltenden Unterbereich für die Weinproduktion verwendet werden. Alle Trauben müssen aus der Zone Colli Aretini stammen. Die frischen, wohlduftenden und unkomplizierten Weine dürfen zu 70 bis 100 Prozent aus Sangiovese gekeltert werden. Rote Komplementärtrauben sind bis zu einem Anteil von 30 Prozent zulässig. Für das Cuvée können heimische, aber auch alternative Sorten verwendet werden. Allerdings dürfen internationale Rebsorten nur bis zu einem Anteil von maximal 15 Prozent beigemischt werden. Weiße Sorten wie Trebbiano toscano oder Malvasia Bianca Lunga sind seit 2006 in der Colli Aretini DOC für den Verschnitt nicht mehr zugelassen. (mh)