Chianti Colline Pisane
Colline Pisane: Westlichste Subzone mit Potenzial
Das am weitesten nach Westen gelegene Anbaugebiet nennt sich Colline Pisane. Es handelt sich dabei um das südlich des Arno zwischen Pisa und Volterra gelegene Hügelland. Starke Einflüsse vom nahen Mittelmeer sorgen für ein mildes, mediterranes Klima. Lehmhaltige rote Erde wechselt sich mit sandigen Oberflächen ab. Touristen fahren auf der Weinstraße Colline Pisane an der kleinsten Pasta-Fabrik Italiens vorbei.
Auf den fruchtbaren Hügeln der zweitkleinsten Unterregion entstehen auf einer ins Register eingetragenen Rebfläche von nur 154 Hektar eher leichtere, weiche, frische Chianti-Weine von heller Farbe, die spürbar jünger getrunken werden können und sich eher weniger zur langen Lagerung eignen. Die Tropfen können aber durchaus ansprechend und freundlich sein. Die Erzeugnisse aus der Subzone galten lange Zeit als die unbeständigsten der gesamten Chianti-Familie, weil lange Zeit von Winzern das schlummernde Potenzial nicht geweckt wurde. Doch dank der inzwischen sowohl in den Weinbergen, als auch in den Kellern vorgenommenen innovativen Veränderungen ist die Ursprungsbezeichnung Chianti Colline Pisane DOCG für den Aufsteiger unter den Toskana-Weinen gerechtfertigt.
Produktionsregeln Chianti Colline Pisane
Colline Pisane: Früh trinkbare leichtere Weine
Ein aus dem am weitesten nach Westen gelegenen Anbaugebiet Colline Pisane stammender Tropfen muss wenigstens einen Alkoholgehalt von elf Volumenprozent besitzen und einen Trockenextrakt von mindestens 21 Gramm pro Liter enthalten. Der Mindestsäuregehalt liegt bei 4,5 Gramm pro Liter. Vier Gramm Reduktionszucker pro Liter dürfen nicht überschritten werden. Die meist leichteren und weichen Rebensäfte gelangen ab März des auf die Weinernte folgenden Jahres in den Handel.
In dem kleinen Untergebiet sind höchstens 8.000 Kilogramm (80 Doppelzentner) pro Hektar und drei Kilogramm pro Hektar und Stock für die Weinproduktion erlaubt. Alle Trauben müssen aus der Colline Pisane DOCG stammen. Für ein Cuvée sind mindestens 70 Prozent aus der Paradesorte Sangiovese vorgeschrieben. Rote Komplementärtrauben sind bis zu einem Anteil von 30 Prozent zulässig. Ein Verschnitt darf heimische, aber auch alternative Sorten enthalten. Allerdings dürfen internationale Rebsorten nur bis zu einem Anteil von höchstens 15 Prozent beigemischt werden. Weiße Trauben wie Trebbiano toscano und Malvasia Bianca Lunga sind seit 2006 nicht mehr für die Produktion zugelassen. (mh)